Auch wenn die Kindergärten im Freistaat aktuell geöffnet sind, sind die Angebote in vielen Einrichtungen eingeschränkt. Corona-Auswirkungen wie feste Betreuungsgruppen, krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle beim Personal aber auch die »ganz normalen« Personalengpässe führen dazu, dass die Betreuungszeiten nicht im vollen Umfang gewährleistet werden können.
Wer glaubt, in diesem Fall die Elternbeiträge wenigstens teilweise mindern zu können oder erstattet zu bekommen, ist jedoch auf dem Holzweg. Ebenso fallen die Kitagebühren auch dann an, wenn ein Kind in Quarantäne ist, was zurzeit ebenso häufig vorkommt.
Das ist für Eltern unverständlich, die gleichzeitig volle Gebühren zahlen, während sie verkürzt arbeiten müssen, um ihre Kinder zu betreuen.
Die Landeselternvertretung fordert von der Politik eine Lösung:
• Erstattung anteilig zum tatsächlichen Betreuungsangebot
• Erstattung monatlich und zeitnah nach Monatsende
• anteilige Erstattung der Gebühren auch dann, wenn Familien die Betreuungsangebote pandemiebedingt nicht wahrnehmen konnten, weil Kinder in Quarantäne waren
Denn die Pandemie richtet sich nun mal nicht nach Verwaltungsvorschriften und Gebührenordnungen.