Eltern mit Wirkung
Elternbeiräte können sich laut Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf kommunaler, Kreis- und Landesebene zu Gesamtelternvertretungen zusammenschließen. Die Landeselternvertretung der Kindergärten setzt sich aus den Kreiselternsprechern/innen und den Stadtelternsprechern/innen der kreisfreien Städte zusammen. Durch die Landeselternvertretung wirken die Eltern in Kita-Angelegenheiten mit und vertreten die Interessen der Kindergärten in Thüringen.
Die Thüringer Landeselternvertretung für Kindergärten arbeitet parteipolitisch und konfessionell unabhängig und trägerübergreifend.
Was machen wir?
- Wir engagieren uns für Eltern, deren Kinder eine Krippe oder Kindergarten in Thüringen besuchen oder besuchen wollen.
- Wir unterstützen die Arbeit der Elternbeiräte in den Einrichtungen, sowie die Tätigkeit der Stadteltern- und Landkreiselternbeiräte.
- Wir regen den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Tageseinrichtungen für Kinder an.
- Wir beraten Eltern über ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in Kindergärten.
- Wir fördern den Dialog zwischen Fachkräften und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang miteinander.
- Wir nutzen Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden und Tagungen, um mit ErzieherInnen über Formen und Methoden der Elternarbeit ins Gespräch zu kommen.
- Wir arbeiten mit ElternvertreterInnen der Schulen zusammen, um einen optimalen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule für Kinder und ihre Eltern zu erreichen.
- Wir nutzen Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung zur Sicherung bzw. ständigen Weiterentwicklung der Qualität der Einrichtungen und deren Rahmenbedingungen.
- Wir setzen uns für Beschreibungen der pädagogischen Arbeit durch ErzieherInnen bzw. Träger ein, die den Kindergartenalltag für Eltern nachvollziehbar und kontrollierbar werden lassen.
- Wir arbeiten mit Ämtern, Behörden, Parteien, Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen und anderen Institutionen, die am Wohl der Kinder interessiert sind, zusammen.
- Wir setzen uns für eine familienfreundliche, am Kindeswohl orientierte Landesgesetzgebung ein.
- Wir betrachten Kindergärten als Lebensräume für Kinder und deren Familien mit einem eigenständigen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag.