Nein, loben werden wir euch nicht.

Heute wurde das Thüringer Kindergarten Gesetz beschlossen. Wir freuen uns, dass nach zähem Ringen auch in der Opposition die Stimmen für eine Anpassung des Betreuungsschlüssels zugenommen haben.

Als Elternvertretung müssen wir aber auch massive Kritik üben. Die Elternrechte wurden in keiner Weise verbessert. Trotz Beteuerungen der Regierungsfraktionen und vor allem der CDU, das Elternarbeit wichtig sei und gestärkt werden müsse, hat man unsere Vorschläge zur Stärkung unserer Arbeit nicht angenommen. Die Eltern sind verpflichtet, über die Elternbeiträge das Kindergartensystem teilweise zu finanzieren. Sie bekommen aber keine weiteren Mitbestimmungsrechte, welche die ehrenamtliche Arbeit erleichtern und stärken würden.

Außerdem hat es der Landtag versäumt, die Vorgaben aus §90 SGB VIII zur Staffelung der Elternbeiträge zu übernehmen. Auch weiterhin wird es Eltern geben, die einen höheren Elternbeitrag zahlen als nach SGB VIII. Dies auf Grund der fehlenden Formulierung, dass die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder anzusetzen ist. Auch dieser Änderungsbedarf wurde uns im Vorfeld von den Fraktionen der Koalition und der CDU bestätigt.

Wir finden es ebenfalls unglücklich, dass die Gebührenfreiheit auf Druck der Opposition gestrichen wurde. Es wurde sogar eingefügt, dass es bei vorzeitigem Schuleintritt kein Erstattungsanspruch gibt. Dadurch ist ein Teil der Eltern finanziell schlechter gestellt als andere, das lässt sich nicht mit einem sozialen Ausgleich rechtfertigen und ist entgegen der vielgerühmten Bildungsgerechtigkeit.

Es gibt aber auch positive Veränderungen für die Eltern. So müssen Schließzeiten künftig zu Beginn des Kindergartenjahres bekanntgegeben und der Elternbeirat angehört werden. Auch müssen die Kosten der Verpflegung zukünftig getrennt nach Mittag und den übrigen Mahlzeiten abgerechnet werden. Dies war uns besonders wichtig, da somit die Regeln des Bildung- und Teilhabepaketes auch für die Servicegebühr gilt.

Ebenfalls wird die Kostenübernahme für die Elternvertretungen auf kommunaler und Kreisebene künftig besser geregelt

Es bleibt nun die Forderung an die Gemeinden, das Personal auch im Herbst, also bis zum Inkrafttreten 2025, ordentlich zu finanzieren, so dass es nicht zu Abwanderungen kommt. Aus einzelnen Kommunen haben wir dazu schon positive Signale erhalten. Es muss eine flächendeckende Lösung gefunden werden, da sonst bei schrumpfender Personaldecke keine Verbesserung der Betreuungssituation stattfindet. Die Eltern wollen keine weiteren Einschränkungen in den Betreuungszeiten hinnehmen. Das schadet nicht nur den Eltern selbst, sondern auch der Wirtschaft.