Kindergärten und Eltern arbeiten zum Wohle unserer Kinder zusammen. Um diese Zusammenarbeit und die gesetzlich verankerten Rechte und Pflichten zur Mitsprache-und Mitwirkung nach § 12 und § 13 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) sicherzustellen gibt es Elternbeiräte, die Eltern aber auch das Personal der Einrichtungen bei allen Themen unterstützen können.
Hier finden sie ein vorbereitetes Formular. Sie können die Namen und Kontakte der/des Elternbeiratsvorsitzenden und seiner Stellvertretung eintragen. Anschließend wählen sie noch die passende Mailadresse ihres Landkreises oder ihrer Stadt aus. Nach dem Ausdruck bitten wir um Aushang in ihrem Kindergarten.