Gebührenfreiheit in der frühkindlichen Bildung – unsere Gründe dafür

Da es immer wieder zu Missverständnissen um die Forderungen nach besserer Qualität in der Betreuung unserer Kleinsten und der Forderung nach Gebührenfreiheit kommt, haben wir den Versuch gestartet, das Thema kurz zusammen zu fassen:

Verbesserung der Qualität

Der Bund unterstützt die Länder finanziell bei der Verbesserung der Qualität. Leider besteht in Deutschland das Kooperationsverbot in Bildungsfragen, weshalb der Bund nicht direkt investieren darf. Deshalb kommen die Gelder über sog. Umsatzsteuerpunkte bei den Ländern an. Theoretisch sind die Länder frei im Einsatz der Gelder aus den Umsatzsteuerpunkten. Leider nutzt Thüringen diese Freiheit um die Gelder im allgemeinen Haushalt einzusetzen.

Folgende Eckpfeiler sind hier zu nennen:

Damit stehen für die Verbesserung der Qualität in Thüringer Kitas etwa 53 mio Euro jährlich zur Verfügung.
Die Position der Thüringer Landeselternvertretung zu dem Thema (setzt die Mittel endlich dafür ein, wofür sie gedacht sind) haben wir das letzte mal als Reaktion auf die Bertelsmann Studie am 29.06.2016 in MDR, TLZ, OTZ, TA, STZ deutlich gemacht. Zuvor gab es bereits unzählige Gespräche mit MdLs zum Thema.

Gebührenfreiheit – warum?

  1. Kita ist seit 2009 auch in Thüringen als Bildungseinrichtung anerkannt. Der Zugang zu Bildung hat für alle Menschen kostenfrei zur Verfügung zu stehen.
  2. Kita ist heute eine Notwendigkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kitagebühren sind damit nichts anderes als eine zusätzliche „Elternsteuer“.
  3. Wenn wir allen Kindern eine Chance auf Nutzung einer Kita geben wollen, darf es keine „Fernhalteprämie“ und auch keine „Fernhaltegebühr“ geben. Nur wenn möglichst viele Kinder frühzeitig die Kita nutzen ist der gesellschaftliche Wert von Kita – Durchmischung aller sozialer und kultureller Gruppen mit frühzeitigen Aufbau möglichst hoher Akzeptanz untereinander – machbar.
  4. Die Gebührenfreiheit ist das Einzige, was die Landespolitik den Eltern glaubhaft zugesagt hat. Trotzdem gibt es hierüber immer wieder Diskussionen. Wenn wir auch davon abrücken, kann es sein, dass wir am Ende mit leeren Händen dastehen. Wie oben beschrieben stehen auch mehr als genug Gelder für die Qualität zur Verfügung. Alle die nach den Mitteln aus dem Landeserziehungsgeld greifen wollen um die Qualität zu verbessern, vergessen das zu erwähnen. Diejenigen Landespolitiker, die jetzt statt der Gebührenfreiheit die Qualität verbessern wollen, wollen in Wirklichkeit die 53 mio Euro für die Qualität nutzen, um andere Dinge zu finanzieren und statt dessen „nur“ 20 mio Euro für Qualität ausgeben.

 

Beschlüsse der Landeselternvertretung

Seit 2010 setzt sich die Thüringer Landeselternvertretung für die Gebührenfreiheit aus o.g. Gründen ein. Dieser Beschluss wurde somit seit ca. 2 Generationen Elternvertretern zwar regelmäßig hinterfragt, aber nie geändert.
Zuletzt wurde der Beschluss im Mai 2016 in der TLEVK erörtert und nach intensiver Debatte einstimmig bestätigt.

Umsetzung

Nach langem Ringen, wurde 2015 das Landeserziehungsgeld abgeschafft. Die Mittel daraus (ca 20mio Euro) sollen für den Einstieg in die Gebührenfreiheit eingesetzt werden.

Wir fordern endlich eine Entscheidung.

 

Sandy Kirchner, Tim Wagner
für die Landeselternvertretung der Kindertagesstätten in Thüringen