Erstattung der Kita- und Hortgebühren

Am Freitag, 26.02.2021, beschäftigt sich der Bildungsausschuss des Thüringer Landtages u. a. mit der Erstattung der Kita- und Hortgebühren. Die Landeselternvertretung (LEV) und Landeselternvertretung Kita (TLEVK) fordern im schriftlichen Anhörungsverfahren gemeinsam:

1. Erstattung für alle Schließzeiten seit 01.07.2020

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Gebühren erst mit Beginn des Jahres 2021 zu erstatten. Viele Horte und Kindergärten mussten jedoch bereits im Herbst 2020 zeitweise schließen. Auch die Gebühren für diese Schließzeiten müssen erstattet werden.

2. Erstattung anteilig zum tatsächlichen Betreuungsangebot

Im Entwurf ist vorgesehen, dass Erstattungen erst dann erfolgen sollen, wenn die Einrichtung mehr als 15 Kalendertage geschlossen ist. Wir finden, dass alle Gebühren erstattet werden müssen, wenn ein Betreuungsangebot nicht umgesetzt wurde – also auch tageweise.

Ebenso ist es nicht fair, dass Eltern den gesamten Betrag bezahlen müssen, wenn ein Betreuungsangebot mehr als 5 Tage pro Monat in Anspruch genommen wurde. Auch hier fordern wir die Anrechnung der tatsächlich genutzten Betreuungszeit.

3. Erstattung monatlich und zeitnah nach Monatsende

Laut Entwurf sollen die Eltern das erstattete Geld innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs erstattet bekommen. Familien sind aber auf ihr Geld angewiesen, deswegen muss die Erstattung innerhalb 30 Tagen nach Schließung oder Betreuungseinschränkung erfolgen.

4. Anteilige Erstattung der Gebühren auch dann, wenn Familien die Betreuungsangebote pandemiebedingt nicht wahrnehmen konnten

Der Gesetzentwurf bezieht sich ausschließlich auf den Fall, dass eine Kita oder ein Hort geschlossen war bzw. ist. Wenn aber Kinder aufgrund von Quarantänen die Einrichtung nicht besuchen konnten, liegt das nicht im Verschulden der Familien – auch hier fordern wir, dass die Gebühren entsprechend erstattet werden.

5. Keine zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer

Im Anhörungstext der LEV und TLEVK heißt es dazu: »Der Verlauf der bisherigen Pandemie hat gelehrt, dass diese sich nicht nach politischen Wunschterminen richtet.« Unsere Forderung zielt darauf ab, die Gebühren für Betreuungsangebote in jedem Fall einer Pandemie von nationaler Bedeutung zu erstatten.