Elternmitwirkung! Aber wie?
Elternvertretungen
- Aufbau der Elternvertretungen
- Aufgaben und Rechte der Elternvertretungen
- Finanzielle Unterstützung der Elternvertretungen
- Integration vorhandener Strukturen
Aufbau der Elternvertretungen
Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen können sich jeweils auf der Ebene der Gemeinden, des Landkreises sowie Landesweit zu Gesamtelternvertretungen zusammenschließen. Die Gemeinden, der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie das für Kindertagesstätten zuständige Ministerium unterstützen und fördern die Arbeit der Elternvertretungen.
Gruppe
- Ein Elternsprecher + ein Stellvertreter gewählt für 1 Jahr bis Ende September
Einrichtung
- Ein Elternsprecher + ein Stellvertreter für alle Gruppen gewählt für 1 Jahr bis Ende September
Gemeinde/Stadt
- Ein Gemeinde/Stadtelternvertreter + ein Stellvertreter für alle Einrichtungen gewählt für 1 Jahr bis Ende Oktober
Landkreis
- Ein Kreiselternsprecher + ein Stellvertreter für alle Gemeinden/Städte gewählt für 1 Jahr bis Ende November
Land
- Ein Landeselternsprecher + ein Stellvertreter für alle Landkreise gewählt für 1 Jahr bis Ende Dezember
Aufgaben und Rechte der EV
- Kommunikation zwischen Einrichtung und Eltern herstellen und pflegen (Alltägliches, Wünsche, Bedürfnisse, Termine, etc.)
- Die EV ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung zu informieren (pädagogisches Konzept, räumliche+sächliche Ausstattung, personelle Besetzung, Haushaltsplan, Gruppengröße/-zusammensetzung, Hausordnung/Öffnungszeiten, Elternbeiträge, Trägerwechsel)
- Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch die EV (Planung und Gestaltung von Veranstaltungen, Verpflegung in der Einrichtung, Teilnahme an Modellprojekten)
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen und Jugendhilfeausschüssen
- Die landesweite Gesamtelternvertretung nach Absatz 1 entsendet ein beratendes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuß nach §9 i.V.m. §7 ThürKJHAG.
- Die Einzelnen Mitwirkungsrechte der Elternvertretungen,dass jeweilige Wahlverfahren und die Fördergrundsätze werden durch Rechtsverordnung, des für Kindertageseinrichtungen zuständigen Ministeriums geregelt
Finanzielle Unterstützung der EV
- Die Förderfähigen Kosten der Gesamtelternvertretungen tragen auf Ebene des Landes das Land, auf der Ebene des Landkreises der Landkreis und auf Ebene der Gemeinde die Gemeinde.
- Kosten für Wahlveranstaltungen, Fachtagungen o.ä. werden von der zuständigen kommunalen Ebene getragen
Integration vorhandener Strukturen
- Die zum 30. September gewählten Elternsprecher bilden für die Dauer von einem Jahr die Elternvertretungen in den Gruppen und Einrichtungen und wählen aus ihrer Mitte einen Gemeinde- bzw. einen Stadtelternvertreter und einen Stellvertreter
- Die Elternvertretungen auf Ebene des Landes, auf der Ebene des Landkreises sowie auf der Ebene der Gemeinden und Städten können erst gewählt werden wenn die RVO des zuständigen Ministeriums verabschiedet wurde